
§1 Geltung der Bedingungen
1. Die Firma mediaroad Ltd., (nachfolgend mediaroad genannt), erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage der jeweils gültigen Geschäftsbedingungen. Das gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit es nicht ausdrücklich anders vereinbart wird.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn mediaroad sie schriftlich festgehalten oder per E-Mail bestätigt werden.
3. Frist- und Terminabsprachen sind in jedem Falle vertraglich festzuhalten.
4. Nebenabreden, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
§2 Zustandekommen des Vertrages
1. Der Vertrag über die Nutzung von mediaroad - Dienstleistungen kommt mit der Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande.
2. mediaroad kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und/oder einer Vorauszahlung oder Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
3. Soweit mediaroad sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
4. mediaroad behält sich vor, Verträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere solche, die gegen Grundsätze des christlichen Glaubens verstoßen oder andere Religionen, Glaubensgemeinschaften oder jedwede Sekten fördern.
5. mediaroad kann von sich aus auf die Schriftform verzichten. Die Wahl der Form des Vertragschlusses ist ausschließliches Recht von mediaroad. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Vertragsform.
§3 Leistungsumfang
1. mediaroad erstellt Internet-Seiten und wartet bzw. aktualisiert diese. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den beigefügten Anlagen des entsprechenden Vertrages.
2. mediaroad erstellt Datenbanklösungen, wartet bzw. aktualisiert diese. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den beigefügten Anlagen des entsprechenden Vertrages.
3. mediaroad vergibt Lizenzen für Shoplösungen, wartet bzw. aktualisiert diese. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den beigefügten Anlagen des entsprechenden Vertrages.
4. mediaroad entwickelt Software, wartet bzw. aktualisiert diese. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den beigefügten Anlagen des entsprechenden Vertrages.
5. Soweit mediaroad entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§4 Nutzungsrechte
1. mediaroad räumt dem Kunden das einfache Nutzungsrecht an allen für ihn erstellten Webseiten und ihren Bestandteilen ein, sobald die Abnahme als Ordnungsgemäß erfolgt ist und die vereinbarten Entgelte an mediaroad entrichtet wurden.
2. Die Nutzungsrechte an allen graphischen Elementen, die für eine höhere Auflösung als 96 dpi durch mediaroad erstellt wurden, bleiben bei mediaroad und müssen vom Kunden gesondert erworben werden.
3. mediaroad räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an einem für ihn erstellten Firmenlogo für eine höhere Auflösung als 96 Dpi ein, sobald die Abnahme als Ordnungsgemäß erfolgt ist und die vereinbarten Entgelte an mediaroad entrichtet wurden.
4. Die Nutzungsrechte enthalten kein Bearbeitungsrecht. Dieses ist gesondert durch mediaroad einzuräumen. 5. Abweichende Regelungen und die Übertragung von Nutzungsrechten sind schriftlich festzuhalten. Mündliche Absprachen hierzu sind ungültig.
§5 Auslieferung der erstellten Webseiten und ihrer Bestandteile
1. Die Auslieferung aller Webseiten und ihrer Bestandteile durch mediaroad erfolgt durch Upload auf den WebServer des Kunden. Der Kunde erhält eine Benachrichtigung per e-Mail oder telefonisch.
2. Ist die Auslieferung der Webseiten und ihrer Bestandteile durch mediaroad durch Upload auf den WebServer des Kunden nicht möglich oder ist Anderes vereinbart, erfolgt die Auslieferung gemäß der Vereinbarung mit dem Kunden per e-Mail als angehängtes ZIP-File, auf CD-ROM oder Diskette.
§6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von mediaroad sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
a. mediaroad alle zur Auftragsausführung erforderlichen Informationen, insbesondere Seiteninhalte, fristgerecht zur Verfügung zu stellen;
b. mediaroad innerhalb von 14 Tagen über alle Änderungen zu informieren, die die Grundlage des Vertrages mit mediaroad berühren;
c. anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
d. mediaroad erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Programmierfehler) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
e. nach Abgabe einer Störungsmeldung, die mediaroad durch die Überprüfung der Webseite entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag;
f. durch mediaroad erstellte oder veränderte und auf der Projektsite zur Ansicht zur Verfügung gestellte Webseiten schnellstmöglich nach Bekanntgabe der Fertigstellung abzunehmen oder Korrekturen zu veranlassen. Als bekanntgegeben gilt die Fertigstellung am nächsten Werktag, der auf die Absendung einer entsprechenden Bekanntmachung per e-Mail folgt. Werden vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Fertigstellung Korrekturen oder Änderungen verlangt, gelten die Seiten als ohne Beanstandung abgenommen und werden entsprechend in Rechnung gestellt. Alle danach in Auftrag gegebenen Korrekturen und Arbeiten an den Seiten werden gesondert berechnet;
g. die Verwendung aller durch mediaroad erstellten Seiten und Elemente zu unterlassen, die nicht ordnungsgemäß von mediaroad an ihn ausgeliefert wurden. Untersagt ist insbesondere die Verwendung von Mustern und der auf der Projektsite zur Verfügung gestellten Seiten und Elemente;
h. mediaroad den entstandenen oder vereinbarten sachlichen und personellen Aufwand und getätigte Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung durch den Kunden zu erstatten;
2. Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 genannten Pflichten, ist mediaroad nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§7 Zahlungsbedingungen
1. mediaroad stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlagen vereinbarten Leistungen zu den dort genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen, bei Gewerbetreibenden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in Rechnung. Sind im Vertrag nebst Anlagen keine Tarife festgelegt, gelten die aktuellen Preislisten von mediaroad.
2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abnahme des Werkes als Ordnungsgemäß. Bereits geleistete Abschlagszahlungen werden angerechnet.
3. In einem Pflegevertrag vereinbarte Entgelte, Domain- oder Datenbankentgelte und Internet-Shopgebühren sind jährlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Diese können auch im monatlichen Einzugsverfahren erbracht werden. Der Vertrag gilt zunächst für zwölf Monate, beginnend vom Tag, an dem der Vertragspartner die Auftragsbestätigung unterschrieben hat; er verlängert sich stillschweigend um weitere zwölf Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragablauf gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.



